Spezialisten für besondere Anforderungen

Wir sind auf die Prüfung von Wertpapierinstituten mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) spezialisiert.

Für diese führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen und WpHG-Prüfungen (Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts) durch.

Wir betreuen Institute mit folgenden Erlaubnistatbeständen:

  • Anlagevermittlung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG
  • Anlageberatung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG
  • Abschlussvermittlung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG
  • Finanzportfolioverwaltung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG
  • Eigengeschäft gem. § 15 Abs. 3 WpIG

Kompetenz und Erfahrung

  • langjährige Berufserfahrung seit 2001
  • hohe Fachkompetenz durch Spezialisierung ausschließlich auf diese Branche
  • umfangreiche Praxiserfahrung und Vergleichsmöglichkeiten durch Betreuung einer Vielzahl von Mandanten dieser Branche
  • vertiefte Kenntnisse durch Tätigkeit als Berater und Dozenten für den VuV – Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V., Frankfurt am Main
  • persönliche Betreuung und direkte Erreichbarkeit – keine ständig wechselnden Prüfungsteams
  • Berücksichtigung von Größe und Geschäftsumfang – vernünftiges Maß für kleine Institute