Spezialisten für besondere Anforderungen
Wir sind auf die Prüfung von Wertpapierinstituten mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) spezialisiert.
Für diese führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen und WpHG-Prüfungen (Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts) durch.
Wir betreuen Institute mit folgenden Erlaubnistatbeständen:
- Anlagevermittlung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG
- Anlageberatung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG
- Abschlussvermittlung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG
- Finanzportfolioverwaltung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG
- Eigengeschäft gem. § 15 Abs. 3 WpIG
Kompetenz und Erfahrung
- langjährige Berufserfahrung seit 2001
- hohe Fachkompetenz durch Spezialisierung ausschließlich auf diese Branche
- umfangreiche Praxiserfahrung und Vergleichsmöglichkeiten durch Betreuung einer Vielzahl von Mandanten dieser Branche
- vertiefte Kenntnisse durch Tätigkeit als Berater und Dozenten für den VuV – Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V., Frankfurt am Main
- persönliche Betreuung und direkte Erreichbarkeit – keine ständig wechselnden Prüfungsteams
- Berücksichtigung von Größe und Geschäftsumfang – vernünftiges Maß für kleine Institute