HESSLER MOSEBACH
WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
Leistungen für Wertpapierinstitute nach § 15 WpIG
Wir sind auf die Prüfung von Wertpapierinstituten mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) spezialisiert.
Für diese führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen und WpHG-Prüfungen (Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts) durch.
Unsere Erfahrung
Seit 2001 betreuen wir Finanzdienstleistungsinstitute mit Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 2013 haben wir uns ausschließlich auf diese spezialisiert. Unser Fokus liegt auf kleinen Wertpapierinstituten, die Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung betreiben.
Jahresabschlussprüfung
Die Jahresabschlussprüfung umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Eigenkapital, Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen nach der IFR, Anzeige- und Meldewesen an BaFin und Bundesbank, Beitragsangaben zur EdW sowie Geldwäsche- und Betrugsprävention. Dazu legen wir u.a. das WpIG, die Prüfungsberichtsverordnung, RechKredV, MaRisk und BAIT zugrunde.
WpHG-Prüfung
Im Wertpapierdienstleistungsgeschäft prüfen wir u.a. Interessenkonflikte, Reporting, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Compliance, Outsourcing, Beschwerde-Management, Zielmarktbestimmung, Zuwendungen, Best Execution, Telefonaufzeichnungen (Taping) sowie Einhaltung der Offenlegungsverordnung und Taxonomieverordnung in Bezug auf Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien.