HESSLER MOSEBACH

WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

Leistungen für Wertpapierinstitute nach § 15 WpIG

Wir sind auf die Prüfung von Wertpapierinstituten mit einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 15 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) spezialisiert.

Für diese führen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfungen und WpHG-Prüfungen (Prüfung des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts) durch.

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Unsere Erfahrung

Seit 2001 betreuen wir Finanzdienstleistungsinstitute mit Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 2013 haben wir uns ausschließlich auf diese spezialisiert. Unser Fokus liegt auf kleinen Wertpapierinstituten, die Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung betreiben.

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Jahresabschlussprüfung

Die Jahresabschlussprüfung umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Eigenkapital, Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen nach der IFR, Anzeige- und Meldewesen an BaFin und Bundesbank, Beitragsangaben zur EdW sowie Geldwäsche- und Betrugsprävention. Dazu legen wir u.a. das WpIG, die Prüfungsberichtsverordnung, RechKredV, MaRisk und BAIT zugrunde.

Hessler Mosebach Headerbild WpHG Prüfung

WpHG-Prüfung

Im Wertpapierdienstleistungsgeschäft prüfen wir u.a. Interessenkonflikte, Reporting, Sachkunde, Zuverlässigkeit, Compliance, Outsourcing, Beschwerde-Management, Zielmarktbestimmung, Zuwendungen, Best Execution, Telefonaufzeichnungen (Taping) sowie Einhaltung der Offenlegungsverordnung und Taxonomieverordnung in Bezug auf Nachhaltigkeit und ESG-Kriterien.