Inkrafttreten des DiRUG
Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist am 1. August 2022 in Kraft getreten. Damit wird der Jahresabschluss nicht mehr im Bundesanzeiger, sondern im Unternehmensregister elektronisch veröffentlicht. Dies gilt für alle Jahresabschlüsse mit einem Geschäftsjahresbeginn nach dem 31. Dezember 2021. Erstmalig betroffen sind somit z.B. die Jahresabschlüsse zum 30. Juni 2022 sowie zum 31. Dezember 2022.
Einreichung des Jahresabschlusses über die Publikumsplattform
Nach dem DiRUG ist der Jahresabschluss grundsätzlich im XML-Format einzureichen. Wer seinen Jahresabschluss nicht in eine XML-Datei umwandeln kann, darf ihn alternativ als PDF, Word oder Excel einreichen. Dies verursacht aber Zusatzkosten.
Die Einreichung erfolgt über eine Publikumsplattform, die ein gemeinsames Portal von Bundesanzeiger und Unternehmensregister ist. Dort kann der Jahresabschluss kostenpflichtig eingereicht werden. Diese erreicht man über:
https://www.bundesanzeiger.de/
Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister
Ruft man – wie gewohnt – www.bundesanzeiger.de auf, erscheinen dort 3 Registerkarten: Bundesanzeiger – Unternehmensregister – Publikumsplattform. Ihren veröffentlichten Jahresabschluss finden Sie dann nicht mehr unter Bundesanzeiger, sondern unter Unternehmensregister. Außer höheren Kosten (da wohl niemand einen Jahresabschluss im XML-Format hat) hat sich somit nicht viel geändert. Sie suchen einfach nur in einer anderen Registerkarte.