Registrierungspflicht im elektronischen Geldwäsche-Meldeportal

Registrierungspflicht auf goAML

Verdachtsfälle auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung sind an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – FIU (Financial Intelligence Unit) – zu melden. Dies muss zwingend per elektronischer Datenübermittlung erfolgen. Dafür stellt die FIU das Meldeportal goAML bereit. Dazu muss man sich zunächst auf goAML elektronisch registrieren. Die Registrierungspflicht besteht unabhängig davon, ob man tatsächlich eine Verdachtsmeldung abgeben will.

Wer muss sich registrieren und wann?

Die Registrierungspflicht gilt für jeden Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Dazu gehören nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 GwG auch Wertpapierinstitute. Spätestens zum 1.1.2024 muss jedes Institut auf goAML registriert sein. Ich empfehle, soweit noch nicht geschehen, die Registrierung bereits jetzt vorzunehmen.

Wo und wie ist die Registrierung vorzunehmen?

Die Registrierung erfolgt über den Link:

https://goaml.fiu.bund.de/WebRegistration/NewEntityCR

Dort sind die Pflichtfelder des Registrierungsantrags auszufüllen. Hinweise und weitere Informationen stehen auf der Website zur Verfügung. Wenn Sie die Registrierung abgesendet haben, erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung von der FIU. Danach ist nichts weiter zu tun. Wenige Tage später erhalten Sie automatisch die Registrierungsbestätigung mit einer Organisationsnummer. Diese ist dann für eventuelle Verdachtsmeldungen zu verwenden.